Stamm Heinz-Meinolf ,
Recensione: ONORATO BUCCI, Persona: una introduzione storico-giuridica alla civiltā greco-romano-giudaico-cristiana,
in
Antonianum, 82/4 (2007) p. 789-791
.
Bucci ist Professor für Ius Romanum an der Rechtsfakultät der Università degli Studi del Molise in Campobasso und Direktor des dortigen "Centro Andrea d'Isernia". Gleichzeitig dozierte er auch über dreißig Jahre Ius Byzantinum am Institutum Utriusque Iuris der Pontificia Universitas Lateranensis in Rom und redigierte dessen wissenschaftliche Zeitschrift Apollinaris. In der Römischen Kurie ist er als Experte für das Recht der Ostkirchen Consultor des Pontificium Consilium de Legum Textibus Interpretandis. Seit Jahren arbeitet er zudem mit der Academia Historico-Iuridico-Theologica "Petrus Tocanel" des Institutum Theologicum Franciscanum in Roman/Rumänien zusammen. So konnte er in der Reihe der Akademie Studia et documenta wichtige Untersuchungen veröffentlichen: Utrumque Jus: le ragioni del diritto nella storia della Chiesa (2002); Diritto della Chiesa e diritto dello Stato nel divenire dell'atto processuale: un approccio storico giuridico alle attuali prospettive (2003); Comparazione e rapporti tra Comunità europea e Mercosur (2005).
Nun liegt ein weiteres wertvolles Forschungsergebnis dieser Zusammenarbeit vor: über die Entwicklung des Personenbegriffes im Bereich der griechisch-römisch-jüdisch-christlichen Kultur. Die Basis bilden der jüdische, der griechische und der römische Personbegriff. Diese münden alle in den christlichen Personbegriff, der sodann eine weitere zweitausendjährige Entwicklung nimmt. Dabei fließen die philosophischen, soziopolitischen und juridischen Aspekte zusammen.
Der biblische Schöpfungsbericht bezeichnet die physische Person als af, Staub, dem der Lebensodem eingehaucht wurde, der ein lebendiges Wesen ist, dem Arbeit anvertraut, eine Ordnung gesetzt, Strafe angedroht wird, dem vor allem aber höchste Würde zukommt, da er nach dem Bilde Gottes selbst geformt wurde. Der Ausdruck adam meint den Menschen ohne Unterscheidung der Geschlechter. Später, vor allem in den Psalmen, findet sich die Wendung dein Knecht, deine Magd, d.h. Gottes Knecht und Magd. Damit rückt man schon sehr nahe an den Begriff der physischen Person, an das Individuum heran. Noch einen Schritt weiter kommt der Ausdruck paneh, Antlitz, der sowohl im abstrakten als auch im konkreten Sinn verwandt wird, der somit eine konkrete, ganz bestimmte und keine andere Person bezeichnen kann. Er wird in diesem Sinn auf Gott angewandt. Beim Menschen begegnet man dem Ausdruck isch, Mensch mit status. Er bezeichnet den Stadtmenschen im Gegensatz zum Nomaden. Er bezeichnet auch Mose, den Erwählten Gottes, und David, den Menschen mit der höchsten rechtlichen Stellung, einer Stellung nahe bei Gott. Adam war der isch und Eva die issah. So wird auch die Unterscheidung der Geschlechter erreicht.
Damit zeigt sich die biblische Anthropologie beim Zusammentreffen mit der hellenistischen Welt als äußerst vielfarbig, der Begriff der physischen Person ist noch überaus komplex. Seine Stellung findet der Mensch nur in der Beziehung zu Gott. Von Gott wurde dem Menschen der Lebensodem eingehaucht, von Gott wurde sein Fleisch zum Leben erweckt, der Mensch ist das Abbild Gottes, dem Gesetz Gottes unterworfen, Herr der Erde weil in der Gegenwart Gottes auf der Erde. Die Persönlichkeit des Menschen besteht nur, wenn sie in Harmonie mit dem göttlichen Gesetz steht, von dem her sie charakterisiert und bestimmt wird.
In der griechischen Welt bezeichnet der Begriff soma den leblosen Körper. Bereits die Vorsokratiker bringen soma und psyche, Seele, zu einer Verbindung. Platon sieht in der physischen Person ein compositum aus Materie, einem Körper, der sichtbar ist, und der Träger der unsichtbaren psyche ist. Der Begriff prosopon, Antlitz, kennzeichnet die Stellung des Menschen in der Gesellschaft. Auch dieser Begriff hat eine lange Entwicklung durchlaufen, bis er schließlich die physische Person bezeichnete, ja sogar die juristische Person im modernen Sinne. Durch den Einfluss der iranischen xwar(e)nah-Lehre, nach der jedem Menschen in seinem sozialen Bereich eine bestimmte Aufgabe zukommt, die er in Harmonie mit den Aufgaben der anderen zu erfüllen hat, gerät auch die menschliche Freiheit, der freie Wille, die private Autonomie in den Blickpunkt.
Im römischen Denken findet sich der Parallelismus zwischen den beiden Begriffen persona und res. Der Sklave ist res, er hat kein caput (servus nullum caput habet), er ist kein Rechtssubjekt. Nur die Freien sind personae. Sie sind cives, politai, sie besitzen das ius commercii, das ius connubii, das ius suffragii.
Dies alles fließt in den christlichen Personbegriff ein. Der christliche Personbegriff des Paulus und der Kirchenväter revolutioniert aber das ganze soziale Denken der Zeit. Der Mensch beherrscht alle menschlichen Situationen. Denn Freiheit und Sklaverei, Ehe und Jungfräulichkeit sind gleichberechtigt. Diese neue rechtliche Position kommt in dem Begriff anthropos zum Ausdruck, während der Begriff prosopon mehr zu einer technisch-juridischen Bezeichnung im griechischen Prozessrecht wird. Der Römerbrief des Paulus (Röm 2, 14-15) wird zur Magna Charta des christlichen Personalismus. Augustinus bekräftigt: persona aliquid singulare et individuale est. Durch zwei Jahrtausende hindurch erfährt der christliche Personbegriff eine stete Vertiefung und Ausformung.
Heute dagegen ist dieser Personbegriff ernsthaft bedroht durch die Gesellschaft der Roboter und der Informatik, die in ihrem ganzen Verhalten die Werte auf den Kopf stellt und praktisch zu dem rudimentären Personbegriff des Heraklit zurückkehrt. Im Islam fehlt die ganze philosophische Tradition, die den christlichen Personbegriff geprägt hat. So konnte sich hier nur die Figur des dhimmi, des Mitglieds der dhimma, der islamischen Gemeinschaft, herausbilden, dem es aufgetragen, aber nie gelungen ist, in vollendeter Weise den Willen des Höchsten zu verwirklichen. Der Höchste ist somit das einzige Vorbild einer Person.
Dieser kurze Durchblick durch das Werk Buccis muss hier genügen. Ein wichtiger Pfeiler der christlichen Rechtsphilosophie wird in all seinen Einzelheiten und geschichtlichen Entwicklungen dargestellt. Der Wert der Studie für die derzeitigen kulturellen Auseinandersetzungen in Europa kann nicht hoch genug eingeschätzt werden.
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