Stamm Heinz-Meinolf ,
Recensione: ADRIANO CELEGHIN, L'Istituto per il Culto e il Clero della cittā di Venezia: ricerca storico-giuridica sulla tutela dei beni ecclesiastici (secoli XIX XX) (Fonti e studi di storia veneta, Nr. 27),
in
Antonianum, 78/3 (2003) p. 601-604
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Celeghin, lange Jahre Vice-Cancelliere Patriarcale in Venedig, erforscht die Rechtsnatur des «Fondo Clero Veneto». Denn in der Vergangenheit wurde dieser Fonds zum Unterhalt des Klerus in Venedig und Venetien für eine zum größten Teil freiwillige und großzügige Zuwendung vonseiten des Staates an die Kirche gehalten. Auch die paritätische Kommission zur Festsetzung des Artikels 55 des Gesetzes Nummer 222 vom 20. Mai 1985 zur Neuregelung der finanziellen Angelegenheiten nach dem Konkordat von 1984 ging von dieser Annahme aus. Demgegenüber gelingt es Celeghin, aufgrund der Archivquellen nachzuweisen, dass der «Fondo Clero Veneto» von Anfang an und durchgehend bis auf den heutigen Tag ausschließlich kirchlicher Natur war und ist, dass lediglich die Verwaltung in staatlicher Hand lag und liegt.
Im ersten Band erläutert Celeghin den Befund der Archivquellen. Nach einer Einführung (S. 23-27) und Darlegung des Problemkreises (S. 29-48) teilt er das Werk nach den vier entscheidenden historischen Perioden auf: Erste Periode: der «Fondo Clero Veneto» in der vor-napoleonischen Zeit (S. 49-57); Zweite Periode: die napoleonische Reform (1806-1814) (S. 59-129); Dritte Periode: die österreichische Herrschaft (1814-1866) (S. 131-253); Vierte Periode: die Akten der italienischen Regierung (1866-1993) (255-393). Die Folgerungen aus dem Befund werden im Schluss gezogen (S. 295-401). Im Anhang werden in chronologischer Reihenfolge die nahezu tausend konsultierten Dokumente mit allen archivarisch notwendigen Angaben aufgeführt (S. 417-536). Der zweite Band greift aus den Dokumenten die 504 wichtigsten heraus und bringt sie durchweg im vollen Wortlaut. Lediglich bei einigen sehr langen Dokumenten war die Beschränkung auf die wesentlichen Abschnitte unvermeidlich.
Bei seiner Darlegung musste Celeghin der wechselvollen Geschichte Venedigs in den vergangenen zwei Jahrhunderten Rechnung tragen. Vor Napoleon war Venedig über tausend Jahre eine selbständige Republik - die «Serenissima Repubblica» - gewesen. Nach den Feldzügen Napoleons in Oberitalien und Südösterreich wird Venedig am 17.10.1797 im Friedensvertrag von Campo Formio zwischen Österreich und Frankreich Österreich zugesprochen. Einen Tag später verlassen die Franzosen Venedig, und die österreichischen Truppen nehmen die Stadt ein: Ende der «Serenissima Repubblica», Venedig unter österreichischer Herrschaft (18.10.1797-18.1.1806, 20.4.1814-18.3.1848, 27.8.1849-21.10.1866).
Die österreichische Herrschaft wird nur zwei Mal kurz unterbrochen. Nach dem Sieg Napoleons am 2.12.1805 bei Austerlitz über die russischen und österreichischen Truppen wird Venedig mit Venetien am 26.12.1805 im Friedensvertrag von Pressburg dem «Regno Italico», inzwischen von Napoleon - seit 1805 «König von Italien» - annektiert, eingegliedert. Am 19.1.1806 ziehen die französischen Truppen in Venedig ein: Venedig Teil des «Regno Italico» (19.1.1806-18.4.1814). Nach dem Waffenstillstand von Schiarino-Rizzino am 16.4.1814 gelangt Venedig jedoch wieder unter österreichische Herrschaft. Drei Tage später besetzt das österreichische Heer die Stadt. - Am 22.3.1848 erhebt sich Venedig gegen Österreich und bildet eine eigene provisorische Regierung, die in eine demokratische Republik einmünden soll: Venedig unter einer eigenen provisorischen Regierung (22.3.1848-24.8.1849). Aber schon am 22.8.1849 muss sich Venedig erneut den Österreichern ergeben. Am 26.8.1849 kehren die österreichischen Truppen nach Venedig zurück.
Nach dem Waffenstillstand von Nikolsburg am 22.7.1866 und dem folgenden Friedensvertrag von Wien am 3.10.1866 tritt Österreich Venedig an Frankreich ab, das es an Italien zurückgibt. Am 19.10.1866 dringen die italienischen Truppen in die Stadt ein, und am 7.11.1866 hält Viktor Emanuel II., der erste König von Italien, feierlich Einzug in die Stadt: Venedig Teil des «Regno d'Italia» (4.11.1866-2.6.1946).
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wird Italien am 2.6.1946 durch Volksabstimmung Republik: Venedig Teil der «Repubblica Italiana» (seit dem 2.6.1946 bis heute).
Traditionell war es in der «Serenissima Repubblica» Venedig üblich, dass nur der zum Priester geweiht wurde, der über ein gediegenes eigenes Patrimonium verfügte, sodass er selbst für seinen Unterhalt aufkommen konnte und niemandem sonst zur Last fiel. Das führte dazu, dass nicht selten junge geeignete Aspiranten wegen des Fehlens eines eigenen Patrimoniums nicht zur Priesterweihe zugelassen werden konnten, während andere weniger geeignete, aber begüterte Kandidaten ihr Ziel erreichten. Um diesem Missstand abzuhelfen, erlaubte Papst Pius V. in einem Breve vom 30.12.1590 dem Patriarchen von Venedig, geeignete, aber wenig begüterte Kleriker «titulo servitutis ecclesiae» zu Priestern zu weihen. Diese Priester wurden einer Kirche zugeteilt, an der sie ihren Dienst verrichteten und von der sie unterhalten wurden. Mit einer solchen Zuteilung erlangten die Neupriester zwar ein ius ad rem, aber es wurde erst nach dem Tode oder der Versetzung des Vorgängers wirksam. Außerdem handelte es sich in der Tat kaum um einen würdigen Unterhalt als vielmehr um eine Art wohltätiger Unterstützung.
Um diese Probleme zu überwinden, verpflichteten die zivilen Behörden die Kleriker durch Gesetz, all ihr liquides Kapital bei den öffentlichen Banken der Stadt zu hinterlegen. Die Renditen aus dem Kapital wurden den jeweiligen Eigentümern zugeteilt. Da die zivilen Behörden ebenfalls die Administration der vakanten Benefizien an sich gezogen hatten, gliederten sie später die Administration der liquiden Gelder des Klerus der Administration der vakanten Benefizien ein: mit den beiden Abteilungen «Fondo Clero Veneto: gestione clero curato» (patrimonium immobile) und «Fondo Clero Veneto: gestione grande cartella» (bei den öffentlichen Banken hinterlegte liquide Gelder). Für die Gesamtheit dieses kirchlichen Patrimoniums hatte sich inzwischen die Bezeichnung «Fondo Clero Veneto» herausgebildet.
Obwohl sich durch die wechselvolle Geschichte Venedigs die Verwaltung des «Fondo Clero Veneto» ständig änderte und obwohl auch der Fonds selbst gelegentlich eine sehr stürmische Geschichte durchlief - Zusammenbrüche der Banken führten zum Verlust des ganzen Vermögens -, zeigen die Dokumente aller Epochen eindeutig, dass der «Fondo Clero Veneto» als solcher stets ausschließlich aus kirchlichen Mitteln bestand und die staatliche Seite lediglich die Verwaltung übernahm. Zu keiner Zeit wurde der «Fondo Clero Veneto» von staatlicher Seite aus Staatsmitteln gespeist.
Der Artikel 55 des Gesetzes Nr. 222 vom 20. Mai 1985 lautet: «Il patrimonio... delle Aziende speciali di culto, denominate Fondo clero veneto - gestione clero curato, Fondo clero veneto - gestione grande cartella,... è riunito dal 1° gennaio 1987 in patrimonio unico con la denominazione di Fondo edifici di culto. Il Fondo edifici di culto succede in tutti i rapporti attivi e passivi degli enti, aziende e patrimoni predetti». Es ist das Verdienst Celeghins, geklärt zu haben, dass diese Norm in Bezug auf den «Fondo Clero Veneto» sich nur auf die staatliche Verwaltung des Fonds bezieht. Die Norm beinhaltet nicht, dass es sich bei dem Fonds um Staatsmittel handele. Der Fonds als solcher bestand immer und besteht weiter ausschließlich aus kirchlichen Mitteln.
Celeghin gebührt Dank für seine mit unermüdlichem Fleiß in mehr als 15 Jahren durchgeführten Nachforschungen und für die außerordentlich präzise Dokumentation. Nach einem schweren Verkehrsunfall Celeghins hat die Pfarrei St. Markus Ev. in Mestre die ganze Bürde der Veröffentlichung des Werkes übernommen. Auch ihr gebührt Dank dafür.
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