Stamm Heinz-Meinolf ,
Recensione: JOHANNES NEUMANN, Grundriss des katholischen Kirchenrechts,
in
Antonianum, 56/4 (1981) p. 857-858
.
Neumann, Professor für Rechts— und Religionssoziologie an der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen, legt ein Kompendium des äugen blicklich (1981) geltenden katholischen Kirchenrechts vor. In einem 1. Teil (1-129) werden grundlegende Fragen des Kirchenrechts behandelt. Im 2. Teil (131-319) wird das geltende kirchliche Recht dargestellt. Ein abschließender 3. Teil (321-352) gilt dem Verhältnis von Staat und Kirche Neumann setzt bei seiner Darstellung Schwerpunkte und geht auf diese mit besonderer Gründlichkeit ein. Bei den übrigen Bereichen des Kirchenrechts begnügt er sich dagegen mit kurzen Überblicken. So werden im 1. Teil Sinn und Funktion sowie die Grundbegriffe des kanonischen Rechts, im 2. Teil das kirchliche Verfassungsrecht und das Recht der Sakramente, im 3. Teil das Verhältnis von Staat und Kirche gründlich behandelt. Dabei besticht die häufig messerscharfe Analyse, die, rückgreifend auf die geschichtliche Entwicklung, nicht nur die derzeitigen Strukturen aufzuzeigen, sondern darüber hinaus den den Strukturen zugrundeliegenden Geist aufzuhellen versteht. Gerade in letzterem darf der besondere Wert der Arbeit gesehen werden.
Dem Ganzen vorangestellt hat Neumann ein gut zwei Seiten umfassendes sehr engagiertes Vorwort (XV-XVII). Hätte er es nicht mit seinem Namen gezeichnet, könnte man glauben, ein Werbefachmann habe es verfaßt: bei dem stolzen Preis des Opus vielleicht nicht einmal so ganz unklug. Von der wissenschaftlichen Sorgfalt der übrigen 375 Seiten ist hier nicht viel zu spüren. Ausgehend von gänzlich unbewiesenen Thesen und vor unterschwelliger Polemik nicht zurückschreckend, wird sogar versucht, die Arbeit als eine Art Kampfschrift auszuweisen. Diese zwei Seiten schaden dem sonst wertvollen Werk. Sie wären besser nicht geschrieben worden.
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