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Revista Antonianum
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Foto Stamm Heinz-Meinolf , Recensione: Novus Ordo, nova vita - un nuovo Ordine, una nuova vita: Regola di santa Chiara di Assisi del 9 agosto 1253, in Antonianum, 78/2 (2003) p. 395-397 .

Die im vorliegenden Band zusammengestellten erläuternden Fußnoten zur Regel der hl. Klara wurden vorbereitet für die italienische Ausgabe der franziskanischen Quellenschriften Fonti Francescane. Da die Fußnoten jedoch für den dort zur Verfügung stehen Raum zu umfangreich waren, mussten sie stark gekürzt werden. In voller Länge sollen sie nun demnächst innerhalb einer Studie über die Entstehung und die geschichtlich-spirituelle Entwicklung der Regel zur Veröffentlichung kommen. Um aber die Novizenmeisterinnen nicht zu lange warten zu lassen, wird hier bereits ein Vorabdruck pro manuscripto geboten.

Lainati weist gleich zu Anfang darauf hin, dass die Regel der hl. Klara nicht nur innerhalb eines einzigen päpstlichen Dokumentes überliefert ist, sondern innerhalb von drei: innerhalb des Dokumentes Papst Innozenz' IV. Solet annuere vom 9. August 1253 für die hl. Klara und ihre Mitschwestern im Kloster San Damiano, sodann innerhalb eines Dokumentes Papst Klemens' IV. Beata Clara vom 31. Dezember 1266 für die Äbtissin und alle gegenwärtigen und zukünftigen Schwestern im Kloster S. Chiara in Assisi und schließlich innerhalb eines Dokumentes Papst Klemens' VI. Tenorem quarundam litterarum vom 26. Februar 1343 für Sancia, die Frau König Roberts von Sizilien und Gründerin zahlreicher Klarissenklöster. Der Text der Regel selbst ist stets der gleiche.

Der Grund für das zweite Dokument scheint aber wohl nicht so sehr, wie Lainati vermutet, darin zu liegen, dass das erste Dokument inzwischen wie eine Reliquie verehrt wurde und somit ein neues Dokument gewünscht wurde, sondern eher in der Tatsache, dass das erste Dokument für die hl. Klara und ihre Mitschwestern im Kloster San Damiano verliehen worden war. Nun aber befanden sich die Schwestern im Kloster der hl. Klara in Assisi. Das für das Kloster San Damiano verliehene Dokument betraf streng genommen die Schwestern im Kloster der hl. Klara in Assisi nicht mehr.

Bleibt auch noch zu klären, wie der Typ des hier angewandten päpstlichen Dokumentes korrekt zu bezeichnen ist. Lainati folgt der bisherigen Tradition unter den franziskanischen Forschern und spricht von einer Bulle. Es war aber genau genommen keine Bulle, sondern der weit ältere Typ des Siegelschreibens. Der Typ des Siegelschreibens wurde auch für die Approbation der Regel des hl. Franziskus angewandt.

Eine Bulle beginnt im Protokoll mit der intitulatio des Papstes, und zwar in der folgenden feststehenden Form: Innocentius episcopus servus servorum Dei. Da die Bulle grundsätzlich sehr sachbezogen ist, enthält sie nie eine inscriptio, d.h. die Erwähnung eines bestimmten Adressaten. Unmittelbar nach der intitulatio folgt vielmehr die Ewigkeitsformel Ad perpetuam rei memoriam oder Ad futuram rei memoriam.

Ein Siegelschreiben, lateinisch litterae gratiosae, italienisch littera graziosa, dagegen ist sehr persönlich orientiert. Das war wahrscheinlich auch der Grund, weshalb der Papst ganz bewusst nicht den Typ einer Bulle, sondern den eines Siegelschreibens gewählt hat. Die intitulatio des Papstes ist wie bei der Bulle: Innocentius episcopus servus servorum Dei. Dann aber folgt eine inscriptio, d.h. die Nennung der Adressaten: Dilectis in Christo filiabus Clarae Abbatissae aliisque Sororibus Monasterii Sancti Damiani Assisinatis. Daran schließt sich nicht eine allgemeine Ewigkeitsformel an, sondern eine sehr persönlich an die soeben genannten Adressaten gerichtete Grußformel und Segensformel: Salutem et apostolicam benedictionem.

Da offensichtlich der Papst ganz bewusst nicht den Typ der sehr sachbezogenen Bulle für sein Dokument gewählt hat, sondern den Typ des recht persönlich orientierten Siegelschreibens und da in dieser Wahl sicher auch das besondere vertraute Verhältnis zwischen dem Papst und der hl. Klara zum Ausdruck kommt, sollte man sich doch einmal Gedanken darüber machen, ob man nicht in Zukunft den vom Papst gewählten Dokumententyp exakt benennen sollte. Es wäre nicht nur sachlich korrekt, sondern auch äußerst sinnreich.


 
 
 
 
 
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