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Revista Antonianum
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Foto Stamm Heinz-Meinolf , Recensione: MIROSLAV CERNY, Kunes z Trebovle stredoveky právník a jeho dílo, in Antonianum, 77/2 (2002) p. 378-380 .

Cerny, Augustiner, ist Professor für altrömisches Recht an der Westtschechischen Universität Pilsen. Seit Jahren beschäftigt er sich mit der kritischen Herausgabe der Werke des böhmischen Kanonikers und Rechtsgelehrten Kunes von Trebovle. Nun liegt das Ergebnis der Studien vor: Kunes z Trebovle stredoveky právník a jeho dílo (Kunes von Trebovle - ein Jurist des Mittelalters und sein Werk).

Kunes wurde zwischen 1340 und 1345 in Trebovle, 30 km östlich von Prag, geboren. An der Prager Universität studierte er Philosophie, Theologie und Kirchenrecht. Nach seiner Priesterweihe wirkte er als Pfarrer in Vitice. 1370 konnte er seine juristischen Kenntnisse durch einen Studienaufenthalt in Padua vervollkommnen. Nach seiner Rückkehr erwarb er an der Karlsuniversität Prag den Titel eines Doctor decretorum. 1375 wurde er Kanoniker des Prager Metropolitankapitels und von 1377 bis 1389 versah er das Amt des Generalvikars der Erzdiözese Prag. Er starb 1397.

Als Rechtsgelehrter stand Kunes dem Prager Erzbischof Johannes von Jenstejn zur Seite. In seinen Schriften Probaciones de institucione festi Visitacionis Marie und De devolucionibus non recipiendis verteidigte er jeweils vornehmlich vom kirchenrechtlichen Standpunkt aus die Position des Erzbischofs zur Einführung des neuen kirchlichen Feiertages Mariä Heimsuchung und zur Abschaffung des den bäuerlichen Stand schwer belastenden feudalistisch-kirchlichen Heimfallsrechtes gegen den Widerstand des Dogmatikers und Scholastikers des Prager Kapitels Adalbert Ranconis de Ericinio. Der Prager Erzbischof sandte ihn auch als seinen persönlichen Vertreter nach Rom zu Verhandlungen mit Urban VI. Von diesem Unternehmen ist eine Arenga erhalten, die Kunes vor dem Papst hielt.

Kunes war zudem ein begabter Prediger. So wurde ihm mehrmals die große Predigt zur Eröffnung der zweimal im Jahr stattfindenden Synode des Prager Klerus anvertraut. Eine solche Auszeichnung traf nur die besten Prediger weit und breit, wie Johannes Milíc aus Kromeríz (Kremsier in Mähren), Adalbert Ranconis de Ericinio (Haid in Böhmen), Matthäus von Krakau, später Peter aus Stupna und Jan Hus (aus Husinec in Südböhmen, daher Hus gen.) Aber auch bei diesen Predigten konnte Kunes seine juristische und kanonistische Bildung nicht verleugnen. In einer einzigen Predigt, beruft er sich nicht weniger als achtzigmal auf das Decretum Gratiani (12. Jh.), die erste große Gesetzessammlung des mittelalterlichen Corpus Iuris Canonici. Häufig werden auch die übrigen päpstlichen Dekretalen und die vom römischen Imperator Justinian I. veranlasste und im Corpus Iuris Civilis (6. Jh.) zusammengefasste Sammlung des altrömischen Rechtes zitiert.

Cerny teilt seine Forschungen in zwei Teile auf: Der erste bietet eine Einführung, der zweite die kritische Herausgabe der erhaltenen Schriften des Kunes. I. Der Jurist Kunes von Trebovle im Kontext seiner Zeit: 1. Das Leben und Wirken (S. 3-21); 2. Die Synodalpredigten und ihre juristischen Quellen (S. 22-44); 3. Der Rechtsstreit um das Heimfallsrecht (S. 45-80). II. Die erhaltenen Schriften des Kunes und ihre Resonanz. Die benutzten Manuskripte (S. 82). 1. Der Sermo Stulte egerunt pastores (S. 83-114); 2. Der Sermo Domine, salva nos, perimus (S. 115-131); 3. Fragmente des Sermo Domine, salva nos, perimus (S. 132-135); 4. Der Traktat De devolucionibus non recipiendis (S. 136-151); 5. Ein kurzer weiterer Traktat De devolucionibus (S. 152-153); 6. Die vor dem Papst vorgetragene Arenga Sol ortus est (S. 154).

Für den des Tschechischen nicht Kundigen wird eine ausführliche Zusammenfassung in Deutsch beigegeben (S. 157-161). Ein Register der von Kunes zitierten Bibelstellen, Rechtsquellen, ökumenischen Konzilien, Kirchenväter und Kirchenschriftsteller, Kanonisten und Legisten sowie weltlichen Schriftsteller (S. 162-170) ermöglicht eine gezielte Suche. Sechs Tafeln (S. 171-176) zeigen am Schluss das von Kunes während seiner Amtszeit als Generalvikar für die Besiegelung der Dokumente benutzte Siegel, die erste Seite des Sermo Stulte egerunt pastores aus dem Kodex A, jeweils die erste Seite des Traktats De devolucionibus non recipiendis aus den beiden Kodizes D und E, das frühgotische Portal der Bartholomäuskirche in Trebovle und eine Gesamtansicht der Kirche zu den hll. Simon und Judas in Vitice.

Die kritische Herausgabe der Schriften des Kunes, die sich auf insgesamt acht Kodizes stützen kann, wird durch einen doppelten wissenschaftlichen Apparat gewährleistet: Der erste enthält die Dokumentation der von Kunes benutzten Quellen, der zweite die Varianten in den verschiedenen Kodizes.

Die Schriften des Kunes von Trebovle bieten einen tiefen Einblick in die damalige rechtliche Argumentationsweise, wobei hier sogar die Quellen sowohl des kirchlichen wie des weltlichen Rechtes herangezogen werden. Beim Anblick der beigefügten Tafeln von Ausschnitten aus den Handschriften erahnt man, welche Mühe es gekostet haben muss, die schwierige Schrift mit den zahlreichen Abkürzungen aufzuschlüsseln. Cerny verdient Anerkennung und Dank.


 
 
 
 
 
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