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Rivista Antonianum
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Foto Stamm Heinz-Meinolf , Recensione: MARIO GALZIGNATO, L'Evangelo negli scritti giovanili di M. Lutero (1509-1516) , in Antonianum, 75/1 (2000) p. 185-186 .

Aus seiner über 600 Seiten starken Dissertation legt Galzignato den Hauptteil, in dem er die Schriften des jungen Luther analysiert, im Druck vor. Die Ausführungen allgemeinen Bildungsweg Luthers sowie zu den für ihn maßgeblich gewordenen theologischen Wurzeln mussten einer späteren Veröffentlichung vorbehalten bleiben. Untersucht werden nun die Glossen zu den Sentenzen des Petrus Lombardus (1509-1510) (S. 23-38), der Psalmenkommentar (1513-1515) (S. 39-144), die Predigt über die eigene Weisheit und den eigenen Willen am Feste des hl. Stephanus (1514-1515) (S. 145-152), der Kommentar zum Römerbrief (1515-1516) (S. 153-261) sowie zwei Predigten aus dem Jahre 1516, und zwar zum 2. Adventssonntag und zum Fest des hl. Thomas (S. 263-299). Ein umfassendes Literaturverzeichnis (S. 339-359) schließt das Werk ab.

Die Lehre Gabriel Biels: «Facienti quod est in se Deus non denegat gratiam» hatte Luther in harte persönliche Anfechtungen gestürzt. In Überwindung dieser Anfechtungen, gelangte Luther zu der Erkenntnis, dass das Heil gänzlich umsonst sein musste, dass in dieser Hinsicht nichts der menschlichen Hand überlassen bleiben durfte (hinsichtlich der Erlangung des Heils Negation des freien Willens), dass das Evangelium vom legalistischen Element befreit werden musste (Unterscheidung von Gesetz und Evangelium; funktionaler Aspekt des evangelischen Gesetzes: Mt 5). Wie und wann sich Luther aber diese seine neue Erkenntnis über die Rechtfertigung bzw. über das Evangelium eröffnete, stand für Galzignato stets als Frage im Hintergrund seiner Untersuchungen.

In den Glossen zu den Sentenzen des Petrus Lombardus zeigt sich, dass Luther, obwohl er hier noch völlig traditionell denkt, bereits eine Abneigung gegen die Nikomachische Ethik des Aristoteles hegt. Im Psalmenkommentar formt sich dann eine Lehre heraus, die sich an die Stelle der des Gabriel Biel setzt. Als ein Gerechter wird nicht der definiert, der alles richtig gemacht hat («facienti quod est in se»), sondern der, der vor dem Gerichte Gottes als Sünder erklärt wird und sich als solchen anerkennt («iustus est in principio accusator sui»). Die Gerechtigkeit, mit der der Mensch von seiner Ungerechtigkeit befreit wird, ist die Gerechtigkeit des Glaubens («iustitia fidei; solius fidei, qua coram Deo [homines] iusti fiunt; nemo ex se, sed per solum Christum»). Nicht die «facientes», sondern die «credentes» erlangen die Rechtfertigung. Damit ist hier der Durchbruch zum «simul iustus et peccator» im Grunde schon geschafft, allerdings eher persönlich intuitiv, nicht auf der Grundlage einer tragenden Autorität. Die findet Luther schließlich im Brief des Apostels Paulus an die Römer. Deshalb dürfte es auch angebracht sein, das Ereignis des «Turmerlebnisses» mit der Abfassung des Kommentars zum Römerbrief in Verbindung zu bringen. Am Ende der Auslegung des 3. Kapitels ist Luther zur klaren Erkenntnis durchgedrungen: «sola fides, solus Deus, solus Christus, sola gratia, solum euangelium». Der Artikel der Rechtfertigung wird für ihn der hermeneutische Schlüssel für seine ganze Theologie, ja, das Kriterium für die wahre und falsche Religion.

Galzignato hat richtig erkannt, dass Luther nicht in ein theologisches System gepresst werden kann und dass man sich auf seine theologischen Gedankengänge  wie auf ein ungestümes Meeresbrausen einlassen muss. Tut man es, dann eröffnen sich ungeahnte Weiten und Tiefen, die durch die neue gemeinsame Erklärung der evangelischen und katholischen Kirche zur Rechtfertigung in Zukunft beiden Kirchen als Reichtum dienen werden.

 


 
 
 
 
 
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