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Recensione: Salzburger Miszellen: gewidmet Hans Paarhammer, hrsg. von Stephan Haering - Josef Kandier

 
 
 
Foto Stamm Heinz-Meinolf , Recensione: Salzburger Miszellen: gewidmet Hans Paarhammer, hrsg. von Stephan Haering - Josef Kandier , in Antonianum, 71/3 (1996) p. 579-581 .

Im Sommer 1996 begeht Prälat Dr. Hans Paarhammer, vordem Offizial des Metropolitangerichts, heute Generalvikar der Erzdiözese Salzburg und Professor für Kirchenrecht an der Theologischen Fakultät der Universität Salzburg, das Silberne Priesterjubiläum. Aus diesem Anlaß haben Mitarbeiter, Schüler und Freunde ihm eine Sammlung ihrer wissenschaftlichen Forschungen gewidmet. Thematisch zielen die Arbeiten alle irgendwie auf die Geschichte Salzburgs.

Insgesamt sind es 17 Artikel: Klemens J. Pillhofer (Regularkanoniker des Stif­tes Reichersberg), «Das Erzbistum Salzburg und seine Beziehung zum Augustiner Chorherrenstift Reichersberg am Inn» (S. 11-26); Josef Kandier (Ehebandverteidi-ger am Metropolitangericht Salzburg), «Die Aufgaben der Ruraldechanten in der Erzdiözese Salzburg im Spiegel kirchenrechtlicher Bestimmungen» (S. 27-46); Mar­kus Talgner (Benediktiner der Abtei Weingarten), «Mit Salzburg verbunden auf Zeit - mit dem Kloster Weingarten auf Dauer» (S. 47-70); Nikolaus Schöch (Fran­ziskaner und Professor an der Kirchenrechtlichen Fakultät des Pontificium Athenaeum Antonianum in Rom), «Die Bittschreiben Papst Benedikts XIV. zum Bau der St.-Hedwigs-Kirche in Berlin» (S. 71-100); Franz Kalde (Wissenschaftli­cher Assistent am Kanonistischen Institut der Universität München), «Vom kir­chenrechtlichen Zeugnis zum frommen Andenken - Osterbeichtzettel in der Erz­diözese Salzburg» (S. 101-130), Peter Unkelbach, «Die Verleihung geistlich-kirch­licher Würden und Ämter an Augustin Gruber (1763-1835), den nachmaligen Salz­burger Fürsterzbischof» (S. 131-158); Johann Hirnsperger (Professor für Kirchen­recht an der Theologischen Fakultät der Universität Graz), "Die Erhebung der Wallfahrtskirche Maria Piain zur Basilica Minor» (S. 159-188); Dominicus Meier (Benediktiner der Abtei Meschede), «Eine königliche Ordnung für das Benedikti­nerinnen-Stift Nonnberg in Salzburg» (S. 189-216); Raimund Sagmeister (Dozent für Moraltheologie an der Universität Salzburg), «Der Christliche Landeslehrerver­ein für Salzburg - Geschichte und Zielsetzung» (S. 217-230); Gerhard Holotik (Of-fizial des Metropolitangerichts Salzburg und Theologieprofessor), «Die Salzburger Moraltheologen von der Jahrhundertwende bis zum II. Vatikanum» (S. 231-254); Elisabeth A. Kandler-Mayr (Richterin am Metropolitangericht Salzburg), «Auswir­kungen des neuen Eherechts von 1938 auf die Tätigkeit des Salzburger Diözesan-und Metropolitangerichts» (S. 255-272); Alfred Rinnerthaler, «Nonnen unter dem Hakenkreuz» (S. 273-308); Hans Ellenhuber (Militärdekan der Dekanatspfarre Korpskommando II), «Militärseelsorge der Zweiten Republik im Bundesland Salz­burg» (S. 309-324), Albert Th. Esterbauer (Sekretär des Generalvikars der Erzdiö­zese Salzburg), «Das Österreichische Liturgische Institut "Institutum Liturgicum" als pastoralliturgisches Institut der Österreichischen Bischofskonferenz» (S. 325-342), Stephan Haering (Benediktiner der Abtei Metten und wissenschaftlicher As­sistent an der Universität München), «Die Salzburger Äbtekonferenz (1970-1995) unter Berücksichtigung ihrer Vorgeschichte» (S. 343-376); Matthäus Appesbacher (Katechetisches Amt der Erzdiözese Salzburg), «Religiöse Übungen im Zusam­menhang mit dem Religionsunterricht im Land Salzburg» (S. 377-406); Friederike Zaisberger (Direktorin des Salzburger Landesarchivs), «Kanzleivermerke auf Pap­sturkunden zwischen (1139) 1198 und 1415 in Salzburg, Tirol und Vorarlberg» (S. 407-454). Es folgt sodann das «Verzeichnis der Schriften von Hans Paarhammer (1971-1995)» (S. 455-464).

Einige Arbeiten seien kurz vorgestellt.

J. Kandier führt über die Aufgaben der Ruraldechanten in der Erzdiözese Salzburg aus, daß es, wie aus den Synodalstatuten hervorgeht, bereits im 12. Jh. in Salzburg decani rurales gegeben hat. Ihr Einfluß wurde jedoch nie so groß wie in anderen Ländern. Denn die Ruraldechanten bestanden durch das Aufkommen und

Erstarken der Archidiakone nur mehr als Ehrentitel, dem Namen nach, weiter bzw. verschwanden teilweise ganz. Im 15. Jh. tauchten sie aber wieder auf, vom Erzbi­schof eingesetzt und ausdrücklich der Jurisdiktion der Archidiakone unterworfen. Erzbischof Markus Sittikus teilte am 7. März 1618 zum ersten Mal das Salzburger Archidiakonat in sieben Dekanate auf. Damit erhielt der Salzburger Archidiako-natsbezirk eine den örtlichen und personellen Gegebenheiten angepaßte Dekanats­verfassung. Am 3. Juni 1812 kam es erneut zu einer Dekanatsaufteilung, bei der zu jedem Landgericht ein Dekanatsamt errichtet wurde. Zusätzlich zu den bisherigen Amts- und Aufsichtspflichten wurde dem Dekan vor allem die Aufgabe des Schul-Distrikts-Aufsehers übertragen. Als dann im Jahre 1912 durch Fürsterzbischof Jo­hannes Katschthaler die Generaldekanate eingeführt wurden, erhielten die Dechanten auch wieder eine unmittelbare Kontrollinstanz.

N. Schöch weist in seinem Beitrag über die Bittschreiben Papst Behedikts XIV. zum Bau der St.-Hedwigs-Kirche in Berlin, darauf hin, daß auf die in ganz Europa versandten Bittschreiben des Papstes hin auch Salzburg zweimal eine Summe nach Berlin überwies.

A. Rinnerthaler legt über die Nonnen unter dem Hakenkreuz dar, daß zum Zeitpunkt des Anschlusses im Reichsgau Salzburg 33 konfessionell geführte Kin­dergärten bestanden, 32 der Katholischen Kirche und einer der Evangelischen Kir­che. Im September 1938 zog der Salzburger Landesschulrat die Kompetenz zur pä­dagogischen Leitung aller kirchlichen und privaten Kindergärten an sich und ver­langte die Ausrichtung im Sinne einer nazionalsozialistischen Erziehung. Am 17. Oktober 1938 wurde die Schließung der konfessionellen Privatschulen angeordnet. Damit war auch das Schicksal der 23 im Reichsgau Salzburg geführten katholischen Internate, elf für Knaben, zwölf für Mädchen, besiegelt. Die Schwestern mußten sich auf neue Tätigkeitsfelder umstellen. Später folgten sogar Aufhebungen der Klöster, wodurch die Schwestern erneut schwersten Belastungen ausgesetzt wur­den. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges erhielten die Schwestern das klö­sterliche Vermögen nur zögernd und schrittweise zurück. Die endgültige Lösung der Entschädigungsfrage erfolgte erst 1960 durch den Vertrag zwischen dem Hei­ligen Stuhl und der Republik Österreich zur Regelung von vermögensrechtlichen Beziehungen.

Diese Hinweise müssen hier genügen. Sie zeigen jedoch deutlich, daß die Salz­burger Miszellen nicht nur für die Geschichte Salzburgs von großer Bedeutung sind, sondern weit darüber hinaus Interesse finden werden.



 
 
 
 
 
 
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